Unfallgutachten / Haftpflichtschaden
Unfallgutachten nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall
Ein fachlich fundiertes Schadengutachten dokumentiert den Fahrzeugschaden nachvollziehbar und schafft eine technische Grundlage für die weitere Schadenregulierung.

Worum es geht
Mehr als eine Reparaturkostenrechnung.
Ein Unfallgutachten hält nicht nur sichtbare Beschädigungen fest. Je nach Schadenbild gehören dazu die technische Einordnung des Reparaturwegs, die Kalkulation erforderlicher Reparaturkosten sowie weitere bewertungsrelevante Positionen. Im Ratgeber ist ausführlich beschrieben, was ein Unfallgutachten im Einzelnen enthält.
- Schadenumfang: sichtbare und technisch erkennbare unfallbedingte Beschädigungen.
- Reparaturweg: nachvollziehbare Beschreibung der erforderlichen Instandsetzung.
- Bewertungsgrundlagen: relevante Fahrzeug- und Marktdaten, soweit erforderlich.
- Fotodokumentation: hochwertige Übersichts- und Detailaufnahmen.
Hochvolt-Fahrzeuge
Sicher vorbereitet besichtigen.
Besondere Technik braucht besondere Sicherheitsvorkehrungen.
Unfallfahrzeuge mit Hochvoltsystem erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Martin Wendorf verfügt über die Qualifikation Fachkundige Person Hochvolt (FHV), Stufe 2S. Sie umfasst Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand nach DGUV Information 209-093. Mehr zu Qualifikation und Arbeitsweise steht auf der Seite zum Sachverständigenbüro.
Ob eine Besichtigung am konkreten Fahrzeug sicher möglich ist, wird vor dem Termin anhand von Fahrzeugzustand und Standort abgestimmt. Als Besichtigungsorte in Willich, Kaarst und der Region kommen je nach Fahrzeug Prüfstelle, Werkstatt oder der Standort des Fahrzeugs in Frage.
Vor dem Auftrag
Erst prüfen, dann sinnvoll handeln.
Im Erstgespräch werden Unfallhergang, Beteiligte und die aktuelle Situation erfasst. Vorhandene Unterlagen – etwa Unfallmitteilung, Kennzeichen des Unfallgegners, Fotos oder Versicherungsangaben – können anschließend per E-Mail übermittelt werden. Eine Übersicht, welche Unterlagen für ein Unfallgutachten benötigt werden, hilft bei der Vorbereitung.
Danach werden die verfügbaren Informationen geprüft. Erscheint die Haftungslage problematisch oder sind rechtliche Fragen offen, kann zunächst eine verkehrsrechtliche Einschätzung sinnvoll sein. Eine Besichtigung wird erst vereinbart, wenn der nächste Schritt fachlich vertretbar erscheint. Der Ablauf eines Unfallgutachtens ist Schritt für Schritt beschrieben.
Wichtig: Das erste Telefonat dient der Orientierung. Ein kostenpflichtiger Gutachtenauftrag kommt nicht allein dadurch zustande, dass Sie Ihren Schadenfall schildern.
Kosten und Erstattung
Grundsätzlich möglich – aber nicht pauschal garantiert.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Sachverständigenkosten können zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn die Begutachtung aus Sicht der geschädigten Person zum Zeitpunkt der Beauftragung erforderlich und zweckmäßig war.
Kleine Schäden
Bei einem eindeutig kleinen Schaden kann ein Kostenvoranschlag mit aussagekräftigen Fotos genügen. Eine starre, für alle Fälle gültige Eurogrenze lässt sich daraus nicht ableiten.
Haftungsquote oder streitige Haftung
Eine Mithaftung kann den erstattungsfähigen Anteil reduzieren. Ist die Haftung unklar, sollte vor kostenintensiven Schritten geprüft werden, ob zunächst anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung: Das Sachverständigenbüro erstellt die technische Grundlage. Individuelle rechtliche Prüfung und Beratung erfolgen durch entsprechend qualifizierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte.
Erster Kontakt
Unfall gehabt? Schildern Sie kurz, was passiert ist.
Im Telefonat werden die wichtigsten Eckdaten eingeordnet. Erst danach wird abgestimmt, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.