Martin Wendorf · Kraftfahrzeugtechnikermeister und Kfz-Sachverständiger
Nach einem Unfall ist die häufigste Rückfrage am Telefon: Was brauchen Sie von mir? Die ehrliche Antwort lautet: nicht alles auf einmal. Für den ersten Schritt genügen wenige Angaben – der Rest lässt sich nachreichen.
Die kurze Antwort
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden benötigen wir mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners und den Schadenstag. Bei einem Privathaftpflichtschaden ohne gegnerisches Kennzeichen – etwa wenn ein Fahrrad Ihr Auto beschädigt hat – benötigen wir den Namen des Versicherers und die zugehörige Schadennummer. Mit diesen Mindestangaben können wir beginnen. Weitere Unterlagen helfen bei der Bearbeitung und können nachgereicht werden.
Weitere hilfreiche Angaben für das erste Gespräch
- Was ist passiert, wann und wo
- Wurde die Polizei hinzugezogen und gibt es ein Aktenzeichen
- Wo steht das Fahrzeug und ist es noch fahrbereit
- Bereits vorhandene Versicherungsangaben und Unterlagen zum Schadenfall
Aus diesen Angaben lässt sich bereits einordnen, ob eine Begutachtung der sinnvolle nächste Schritt ist oder ob zunächst etwas anderes zu klären ist.
Was zur Besichtigung vorliegen sollte
Zulassungsbescheinigung Teil I. Sie wird für den Abgleich von Fahrzeugidentität, Erstzulassung und technischen Daten benötigt. Teil II ist hilfreich, aber nicht zwingend.
Unterlagen zum Unfallgegner. Bei Kfz-Haftpflichtschäden sind das gegnerische Kennzeichen und der Schadenstag erforderlich. Bei Privathaftpflichtschäden ohne gegnerisches Kennzeichen benötigen wir stattdessen den Versicherer und die Schadennummer. Bitte reichen Sie zusätzlich vorhandene Unterlagen wie eine Unfallmitteilung, einen Unfallbericht oder Versicherungsschreiben ein.
Angaben zu Vorschäden. Dies ist der wichtigste und zugleich am häufigsten unterschätzte Punkt. Frühere Schäden am selben Fahrzeugbereich müssen offengelegt werden – unabhängig davon, ob sie repariert wurden und wie lange sie zurückliegen. Ein verschwiegener Vorschaden, der später auffällt, beschädigt die Glaubwürdigkeit des gesamten Gutachtens.
Reparaturnachweise. Rechnungen zu früheren Reparaturen helfen, die abgerechneten Arbeiten nachzuvollziehen. Ob ein Vorschaden tatsächlich fachgerecht behoben wurde, wird anhand der verfügbaren Nachweise und der Feststellungen am Fahrzeug beurteilt.
Eigene Fotos. Aufnahmen von der Unfallstelle, der Endstellung der Fahrzeuge und dem Schadenbild vor einer Bergung sind später kaum zu ersetzen.
Ergänzende Unterlagen
Vorhandene Kostenvoranschläge, Restwertangebote und Versicherungsschreiben können ergänzend eingereicht werden. Relevante Angaben daraus werden geprüft; die technische Beurteilung erfolgt unabhängig.
Checkliste
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Teil II wenn vorhanden)
- Unfallmitteilung oder Unfallbericht, polizeiliches Aktenzeichen
- Kfz-Haftpflichtschaden: gegnerisches Kennzeichen und Schadenstag; Privathaftpflichtschaden ohne gegnerisches Kennzeichen: Versicherer und Schadennummer
- Serviceheft und Werkstattrechnungen
- Nachweise zu früheren Schäden und deren Reparatur
- Eigene Fotos vom Unfallort und vom Schaden
- Kontaktdaten einer bereits beauftragten Rechtsvertretung, falls vorhanden
Wie die Beauftragung, Schadenaufnahme und Gutachtenerstellung im Einzelnen ablaufen und was ein Unfallgutachten bei einem Haftpflichtschaden umfasst, ist auf den jeweiligen Seiten beschrieben.
Allgemeiner Informationshinweis: Dieser Beitrag beschreibt den üblichen Unterlagenbedarf und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Er stellt keine Rechtsberatung dar.