Welche Unterlagen werden für ein Unfallgutachten benötigt?

Martin Wendorf · Kraftfahrzeugtechnikermeister und Kfz-Sachverständiger · Veröffentlicht am 29.08.2026 · Zuletzt geprüft am 29.08.2026

Nach einem Unfall ist die häufigste Rückfrage am Telefon: Was brauchen Sie von mir? Die ehrliche Antwort lautet: nicht alles auf einmal. Für den ersten Schritt genügen wenige Angaben – der Rest lässt sich nachreichen.

Die kurze Antwort

Für den Beginn reichen Fahrzeugpapiere, die Angaben zum Unfallgegner und der Standort des Fahrzeugs. Alles Weitere ergänzt sich im Verlauf.

Was für das erste Gespräch genügt

  • Was ist passiert, wann und wo
  • Wurde die Polizei hinzugezogen und gibt es ein Aktenzeichen
  • Wo steht das Fahrzeug und ist es noch fahrbereit
  • Kennzeichen des Unfallgegners und, falls bekannt, dessen Versicherung

Aus diesen Angaben lässt sich bereits einordnen, ob eine Begutachtung der sinnvolle nächste Schritt ist oder ob zunächst etwas anderes zu klären ist.

Was zur Besichtigung vorliegen sollte

Zulassungsbescheinigung Teil I. Sie wird für den Abgleich von Fahrzeugidentität, Erstzulassung und technischen Daten benötigt. Teil II ist hilfreich, aber nicht zwingend.

Angaben zur Laufleistung. Der abgelesene Tachostand wird am Fahrzeug erfasst. Ein Serviceheft oder Werkstattrechnungen helfen bei der Plausibilitätsprüfung.

Unterlagen zum Unfallgegner. Unfallmitteilung, europäischer Unfallbericht, Kennzeichen, Versicherung und Schadennummer, sobald sie vorliegt.

Angaben zu Vorschäden. Dies ist der wichtigste und zugleich am häufigsten unterschätzte Punkt. Frühere Schäden am selben Fahrzeugbereich müssen offengelegt werden – unabhängig davon, ob sie repariert wurden und wie lange sie zurückliegen. Ein verschwiegener Vorschaden, der später auffällt, beschädigt die Glaubwürdigkeit des gesamten Gutachtens.

Reparaturnachweise. Rechnungen zu früheren Instandsetzungen belegen, dass ein Vorschaden fachgerecht behoben wurde. Das ist bei der Beurteilung eines merkantilen Minderwerts erheblich.

Eigene Fotos. Aufnahmen von der Unfallstelle, der Endstellung der Fahrzeuge und dem Schadenbild vor einer Bergung sind später kaum zu ersetzen.

Was Sie nicht mitbringen müssen

Kostenvoranschläge anderer Betriebe, Angebote von Restwertaufkäufern oder Schreiben der gegnerischen Versicherung sind für die technische Begutachtung nicht erforderlich. Sie können mitgebracht werden, beeinflussen die Feststellungen aber nicht.

Checkliste

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Teil II wenn vorhanden)
  • Unfallmitteilung oder Unfallbericht, polizeiliches Aktenzeichen
  • Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, Schadennummer
  • Serviceheft und Werkstattrechnungen
  • Nachweise zu früheren Schäden und deren Reparatur
  • Eigene Fotos vom Unfallort und vom Schaden
  • Kontaktdaten einer bereits beauftragten Rechtsvertretung, falls vorhanden

Wie der Ablauf eines Unfallgutachtens im Einzelnen aussieht und was ein Unfallgutachten bei einem Haftpflichtschaden umfasst, ist auf den jeweiligen Seiten beschrieben.

Allgemeiner Informationshinweis: Dieser Beitrag beschreibt den üblichen Unterlagenbedarf und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Erster Kontakt

Unfall gehabt? Schildern Sie kurz, was passiert ist.

Im Telefonat werden die wichtigsten Eckdaten eingeordnet. Erst danach wird abgestimmt, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.