Kfz-Gutachter in Willich · Mit Schwerpunkt auf Unfallschäden und Fahrzeugbewertungen
Unfallschaden? Erst einordnen. Dann gründlich begutachten.
Martin Wendorf ist Ihr persönlicher und unabhängiger Ansprechpartner nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall – von der ersten Schilderung bis zum fachlich fundierten Schadengutachten.
Persönlicher Ansprechpartner · Vorprüfung vor Auftrag · Zeitnahe Besichtigung

Erst sprechen, dann entscheiden.
Ihre erste Schilderung ist noch kein Gutachtenauftrag. Zunächst wird geklärt, was vorliegt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
01
Unfallhergang kurz schildern
02
Unterlagen und Gegnerdaten prüfen
03
Besichtigung gezielt abstimmen
Leistungen
Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen.
Zwei klar getrennte Leistungen – jeweils persönlich besprochen und nachvollziehbar dokumentiert.
HAFTPFLICHTSCHADEN
Unfallgutachten
Ein fachlich fundiertes Schadengutachten dokumentiert den Fahrzeugschaden nachvollziehbar und schafft eine technische Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
FAHRZEUGWERT
Wertgutachten und Fahrzeugbewertung
Eine Fahrzeugbewertung ordnet den Wert eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Stichtag nachvollziehbar ein – auf Grundlage von Zustand, Ausstattung, Laufleistung, Vorgeschichte und aktueller Marktlage.
Arbeitsweise
Direkt, sorgfältig und ohne unnötige Umwege.
Ein Unfall ist schon kompliziert genug. Deshalb folgt die Begutachtung einem klaren Ablauf – mit einem festen Ansprechpartner und nachvollziehbaren nächsten Schritten.
01 / PERSÖNLICH
Direkter Kontakt zum Inhaber
Sie sprechen mit Martin Wendorf – vom ersten Telefonat bis zur Abstimmung rund um die Schadenaufnahme und anschließende Gutachtenerstellung.
02 / ÜBERLEGT
Vorprüfung vor der Besichtigung
Unfallhergang, Unterlagen und Versicherungsinformationen werden zunächst eingeordnet, bevor vermeidbare Kosten entstehen.
03 / GRÜNDLICH
Technisch saubere Dokumentation
Hochwertige Lichtbilder, nachvollziehbare Kalkulation und sorgfältig aufbereitete Unterlagen bilden die technische Grundlage.
04 / FLEXIBEL
Geeigneter Besichtigungsort
Prüfstelle in Kaarst, Reparaturbetrieb oder ein anderer geeigneter Standort – abhängig von Fahrzeug und Situation.
Von der Schilderung zum Gutachten
Fünf klare Schritte.
Erstkontakt
Unfallhergang und aktuelle Situation kurz besprechen.
Unterlagen
Unfallmitteilung, Gegnerdaten und Fotos übermitteln.
Vorprüfung
Versicherungsinformationen und erkennbare Haftungslage einordnen.
Besichtigung
Termin, Standort und Schadenaufnahme abstimmen.
Gutachten
Ausarbeiten und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Qualitätsanspruch
Was dokumentiert wird, muss später verständlich bleiben.
Individuelle gutachterliche Ausführungen, eine fachlich korrekte Reparaturkostenkalkulation, hochwertige professionelle Lichtbilder und sorgfältig aufbereitete Unterlagen bilden gemeinsam die Grundlage für eine möglichst reibungslose Schadenabwicklung. Eine fachgerechte Schadenaufnahme dauert im Schnitt ca. 1 Stunde.
- Aussagekräftige Lichtbilder – Übersicht, Detail und Schadenbezug.
- Geeignete Prüfumgebung – gute Beleuchtung, Hebebühne und technische Prüfoptionen.
- Sorgfältige Unterlagen – vollständig erfasst und strukturiert aufbereitet.
Einsatzgebiet
Willich und die umliegende Region
Regelmäßige Termine im Raum Willich, am Niederrhein und in den angrenzenden Städten.
Firmensitz in Willich
Schiefbahn, Niederheide, Neersen, Anrath und Willich – mit direkter regionaler Erreichbarkeit.
Prüfstelle in Kaarst
Die Besichtigungen finden in der Regel an einer technisch ausgestatteten Prüfstelle mit gut beleuchteter Halle und Hebebühne statt.
Wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist
Je nach Situation kann die Schadenaufnahme im Reparaturbetrieb, in der Werkstatt oder auch beim Verwerter erfolgen.

Ihr Ansprechpartner
Martin Wendorf. Persönlich verantwortlich für jeden Auftrag.
Das Büro ist inhabergeführt. Das bedeutet: kurze Wege, direkte Rückfragen und ein Ansprechpartner, der den Schadenfall von der ersten Einordnung bis zur technischen Ausarbeitung betreut. Neben Unfallgutachten erstelle ich Wertgutachten und Fahrzeugbewertungen.
Haftpflichtschaden verständlich
Keine Pauschalversprechen. Sondern eine saubere Einordnung.
Ob ein Gutachten erforderlich ist und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, hängt unter anderem von Schadenhöhe, Haftungslage bzw. einer möglichen Haftungsquote ab. Deshalb wird der Einzelfall zunächst besprochen.
Die Website informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Fragen werden bei Bedarf durch entsprechend qualifizierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte geklärt.
Kann ich einen eigenen Sachverständigen wählen?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen qualifizierten Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ob dies im konkreten Fall erforderlich und zweckmäßig ist, wird vorab eingeordnet.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Erforderliche Sachverständigenkosten können Teil des zu ersetzenden Schadens sein. Bei Mitverschulden, streitiger Haftung oder einem sehr kleinen Schaden kann die Erstattung eingeschränkt sein. Eine Garantie wird nicht gegeben.
Was gilt bei einem kleinen Schaden?
Bei geringfügigen Schäden kann eine Reparaturkostenkalkulation bzw. ein Kurzgutachten genügen. Müssen zusätzlich Fahrzeugwerte ermittelt werden, kann auch bei geringer Schadenhöhe ein vollständiges Gutachten sinnvoll sein. Den passenden Umfang klären wir im Einzelfall.
TÜV Rheinland / FSP-Partner
Fachlich angebunden. Persönlich verantwortlich.
Martin Wendorf ist Partner der TÜV Rheinland Group und auf Schaden- und Wertgutachten spezialisiert.

Erster Kontakt
Unfall gehabt? Schildern Sie kurz, was passiert ist.
Im Telefonat werden die wichtigsten Eckdaten eingeordnet. Erst danach wird abgestimmt, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
