Krefeld · Besichtigung in Kaarst oder vor Ort

Kfz-Gutachter für Krefeld

Ist Ihr Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher, erfolgt die Schadenaufnahme vorzugsweise in der Prüfhalle im Autohaus Moll in Kaarst – aus Krefeld in der Regel in weniger als einer halben Stunde erreichbar. Alternativ ist nach Abstimmung eine Besichtigung am Fahrzeugstandort in Krefeld möglich, auf Wunsch auch vor Ihrer Haustür.

Nach einem Unfall in Krefeld – ob in Uerdingen, Fischeln, Hüls, Bockum, Oppum oder in der Innenstadt – stellt sich schnell die Frage, wo das Fahrzeug begutachtet werden kann. Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob es noch fahrbereit und verkehrssicher ist.

Fahrzeug fahrbereit: Besichtigung in der Prüfhalle in Kaarst

Bei einem fahrbereiten und verkehrssicheren Fahrzeug empfehlen wir die Besichtigung in der Prüfhalle im Autohaus Moll in Kaarst. Aus Krefeld sind Sie über die A57 in der Regel in weniger als einer halben Stunde dort; die genaue Adresse erhalten Sie mit der Terminbestätigung. Der kurze Weg lohnt sich: Hebebühne, gleichmäßige Ausleuchtung und ein Vermessungsstand schaffen die Voraussetzungen für eine gründliche Begutachtung – auch an Unterboden, Radaufhängung und Achsteilen.

Mehr zur Prüfhalle und zum Ablauf eines Termins finden Sie auf der Seite Besichtigung in Kaarst.

Fahrzeug nicht fahrbereit: Wir kommen zu Ihnen

Wurde Ihr Fahrzeug nach dem Unfall abgeschleppt oder ist es nicht mehr verkehrssicher, stimmen wir die Schadenaufnahme am Fahrzeugstandort mit Ihnen ab:

  • in einer Krefelder Werkstatt oder einem Autohaus,
  • auf dem Gelände eines Abschleppunternehmens,
  • beim Verwerter,
  • auf Ihren ausdrücklichen Wunsch auch vor Ihrer Haustür, sofern dort eine sichere Untersuchung möglich ist.

Sie müssen nicht nach Kaarst kommen: Auch wenn Sie nicht nach Kaarst kommen können oder eine Besichtigung vor Ihrer Haustür wünschen, stimmen wir einen geeigneten Besichtigungsort mit Ihnen ab. Wichtig sind ausreichend Platz, Licht und sichere Bedingungen für die Untersuchung.

So läuft es ab

  1. Telefonat und Unterlagen: Sie schildern kurz den Unfall und senden Fotos und Unterlagen vorab per WhatsApp oder E-Mail. So lässt sich der Fall schon vor dem Termin einschätzen. Dabei wird auch geprüft, ob und wo das gegnerische Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt versichert war – damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
  2. Ort und Termin: Gemeinsam wird festgelegt, ob die Besichtigung in Kaarst oder am Standort des Fahrzeugs stattfindet.
  3. Besichtigung: Der Schaden wird untersucht und fotografisch dokumentiert.
  4. Gutachten: Die Ausarbeitung erfolgt im Büro; das Gutachten erhalten Sie bzw. nach Absprache Ihre Rechtsvertretung.

Welche Unterlagen hilfreich sind, steht in der Übersicht Unterlagen für ein Unfallgutachten.

Fragen zur Besichtigung für Kunden aus Krefeld

Muss ich für die Besichtigung nach Kaarst fahren?

Nein. Bei einem fahrbereiten und verkehrssicheren Fahrzeug empfehlen wir die Prüfhalle in Kaarst. Eine Besichtigung am Fahrzeugstandort ist nach Abstimmung ebenfalls möglich, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch auch vor Ihrer Haustür.

Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines erforderlichen Gutachtens in der Regel zum Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Eine pauschale Erstattungszusage ist damit nicht verbunden. Bei sehr kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen – das wird vorab besprochen. Mehr dazu auf der Seite Unfallgutachten.

Mein Fahrzeug ist schon in einer Krefelder Werkstatt. Ist das ein Problem?

Nein. Die Besichtigung kann nach Abstimmung in der Werkstatt stattfinden. Wichtig ist, dass mit der Reparatur erst nach der Schadenaufnahme begonnen wird.

Wann ist das Büro telefonisch erreichbar?

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr unter 0176 61183426.

Unfall in Krefeld

Schildern Sie kurz, was passiert ist.

Im Telefonat werden die Eckdaten eingeordnet. Danach wird abgestimmt, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wo und wann die Besichtigung stattfinden kann.