Wertgutachten und Fahrzeugbewertung

Eine Fahrzeugbewertung ordnet den Wert eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Stichtag nachvollziehbar ein. Grundlage sind der tatsächliche Zustand, die Ausstattung, die Laufleistung, die Vorgeschichte und die aktuelle Marktlage.

Für wen und für welche Anlässe

Eine Wertermittlung ist immer dann sinnvoll, wenn ein Fahrzeugwert gegenüber Dritten belegt werden muss und eine Schätzung nicht ausreicht.

  • Kauf und Verkauf: als sachliche Verhandlungsgrundlage, wenn Angebot und Vorstellung weit auseinanderliegen.
  • Versicherung: zur Festlegung oder Überprüfung einer Versicherungssumme, insbesondere bei Fahrzeugen, deren Wert nicht aus einer Standardliste ablesbar ist.
  • Dokumentation und Nachweis: zur Beweissicherung des Zustands zu einem Stichtag, etwa vor einer längeren Standzeit oder einer Übergabe.
  • Erbschaft, Trennung und Auseinandersetzungen: als belastbare Wertgrundlage für die Beteiligten und ihre Rechtsvertretung.

Was fachlich geprüft wird

  • Identität und Papiere des Fahrzeugs, Abgleich von Fahrgestellnummer und Unterlagen
  • Allgemein-, Pflege- und Wartungszustand, Laufleistung und Plausibilität
  • Ausstattung und wertrelevante Sonderausstattung
  • Erkennbare Vorschäden, Reparaturspuren und Instandsetzungsqualität, getrennt nach reparierten und unreparierten Vorschäden
  • Korrosionszustand und technische Auffälligkeiten, soweit ohne Demontage feststellbar
  • Marktlage und Vergleichsangebote zum Stichtag

Benötigte Unterlagen

Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Bewertung.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, nach Möglichkeit auch Teil II
  • Serviceheft und vorhandene Werkstattrechnungen
  • Nachweise zu Reparaturen und früheren Schäden
  • Belege über Sonderausstattung und Nachrüstungen
  • Letzter HU-Bericht

Ablauf und Besichtigungsorte

Nach einem kurzen Telefonat wird abgestimmt, welche Unterlagen benötigt werden und wo die Besichtigung sinnvoll stattfindet. Die Besichtigung erfolgt nach Terminvereinbarung – je nach Fahrzeug in einer technisch ausgestatteten Prüfhalle mit Hebebühne oder am Standort des Fahrzeugs.

Der Zeitbedarf vor Ort liegt erfahrungsgemäß bei etwa einer Stunde. Die Ausarbeitung erfolgt anschließend im Büro.

Ergebnis und Dokumentation

Sie erhalten eine schriftliche Wertermittlung mit Lichtbildern, Zustandsbeschreibung, Angabe des Bewertungsstichtags, Darstellung der Bewertungsgrundlagen und einer nachvollziehbaren Herleitung des Ergebnisses.

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich eine Fahrzeugbewertung von einem Schadengutachten?

Ein Unfallgutachten nach einem Haftpflichtschaden dokumentiert einen konkreten Schaden und den Weg zu seiner Instandsetzung. Eine Fahrzeugbewertung ermittelt dagegen den Wert des Fahrzeugs zu einem Stichtag, unabhängig von einem Schadenereignis.

Ist eine Besichtigung zwingend erforderlich?

Für eine belastbare Bewertung ja. Eine reine Schreibtischbewertung ohne Inaugenscheinnahme kann den tatsächlichen Zustand nicht abbilden und ist entsprechend wenig aussagekräftig.

Wird der Wert auch bei bekannten Vorschäden ermittelt?

Ja. Vorschäden werden erfasst und in der Bewertung berücksichtigt; reparierte und unreparierte Vorschäden werden dabei ausdrücklich getrennt dargestellt.

Bewertung besprechen

Schildern Sie kurz, um welches Fahrzeug es geht und wofür die Bewertung benötigt wird. Das erste Telefonat dient der Einordnung und löst noch keinen kostenpflichtigen Auftrag aus.

Erster Kontakt

Unfall gehabt? Schildern Sie kurz, was passiert ist.

Im Telefonat werden die wichtigsten Eckdaten eingeordnet. Erst danach wird abgestimmt, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.